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Gehörschutz (gegen Baulärm) schützt vor Schäden

Lärm gehört zu den anerkannten Stressfaktoren, zu viel Lärm kann das Hörvermögen beeinträchtigen. Lärmschutzverordnungen für Wohngebiete und Arbeitsplätze sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Arbeitnehmer schützen.

Zu viel Lärm kann krank machen. Allerdings empfinden nicht alle Menschen die gleichen Schallquellen als störend - das Ticken einer Uhr kann auf manche beruhigend wirken, während andere dies als stark störende Beeinträchtigung erleben. Nicht nur die persönliche Empfindsamkeit ist individuell, die Empfindlichkeit eines Menschen kann auch je nach Tagesform- und zeit variieren. Das Ticken einer Uhr stört z. B. tagsüber oft gar nicht, nachts beim Schlafen allerdings schon. So gelten schon seit langem Messgrößen, welche objektiv gemessen werden, bei deren Skalierung allerdings die individuellen Empfindlichkeiten mit berücksichtigt wurden. Ab einer gewissen Geräuschstärke ist jedoch auch jenseits von individueller Empfindlichkeit mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung zu rechnen. Eine einmalige sehr starke Geräuschbelastung wie eine Detonation kann sogar irreparable Schädigungen des Innenohrs bewirken, aber auch niedrige Geräuschpegel können, wenn sie dauerhaft auftreten, zu Folgeschäden im gesamten Organismus führen. Damit solchen Belästigungen wirksam entgegengetreten werden kann, gibt es verschiedene Lärmschutzregelungen: Um beispielsweise Anwohner an viel befahrenen Straßen oder Arbeitnehmer vor den gesundheitsschädlichen Wirkungen von Lärm zu schützen, existieren verschiedene Verordnungen und gesetzliche Richtlinien, die im Zusammenhang mit dem Lärmschutz Grenzwerte für bekannte Lärmquellen festlegen.

Die wohl wichtigste Bestimmung bezieht sich auf Menschen, die aufgrund ihres Berufes dauerhaft hohen Geräuschpegeln ausgesetzt sind. Im Rahmen der Arbeitssicherheit legt die sogenannte Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung fest, dass und in welcher Höhe am Arbeitsplatz Grenzwerte eingehalten werden müssen. Wird dieser Lärmpegel überschritten, weil er zum Beispiel in einer Fertigungshalle oder bei Bauarbeiten nicht eingehalten werden kann, sind die Arbeitgeber verpflichtet, für einen ausreichenden Gehörschutz gegen Baulärm zu sorgen. In diesem Fall müssen Lärmschutzkopfhörer oder Gehörschutzstöpsel bereitgestellt werden. Beides kann vor lästigen Geräuschen schützen, allerdings ist das Tragen für viele Menschen eher unangenehm und wird aus diesem Grund häufig auch nicht lange durchgehalten.

Ein weiterer Bereich, in welchem Lärm eine wichtige Rolle spielen kann, ist der Straßenverkehr. Zwar sind Straßenbeläge, Kraftfahrzeuge und Straßenbahnen im Zuge der technischen Entwicklung längst geräuschärmer als noch vor einigen Jahrzehnten, aber durch die gleichzeitige Zunahme des Verkehrsaufkommens ist der Geräuschpegel an bestimmten Verkehrspunkten nahezu gleichgeblieben. In diesem Bereich regelt die Verkehrslärmschutzverordnung die erlaubten Grenzwerte für Tages- und Nachtzeiten. Darüber hinaus werden seit 2002 für Hauptverkehrsstraßen sogenannte Lärmkarten erstellt, aus denen die jeweilige Belastung zu ersehen ist und die als Grundlage für verkehrsberuhigende Maßnahmen dienen sollen.

Und schließlich ist noch der Baulärm zu nennen, der sowohl Anwohner als auch Arbeiter auf der Baustelle betreffen kann. Für Letztere gelten die Regelungen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, für Anwohner gelten die Maßgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz vor Baulärm, in welchen, wie in den anderen Regelungen auch, Grenzwerte festgelegt wurden, die nicht überschritten werden sollen oder auf bestimmte Betriebszeiten eingegrenzt werden müssen.