Wann lohnt ein Freibetrag, Lohnsteuerkarte als Sparbuch
Durch den richtigen Freibetrag Lohnsteuerkarte zu einer Sparkarte machen ist nicht schwer. Aber nur wer seine Möglichkeiten genau kennt, kann die Spielräume auch vollständig ausschöpfen.
Zwar wurden den Arbeitnehmern mit dem 2. Konjunkturprogramm mehr Netto vom Brutto versprochen, aber das macht bei einem durchschnittlichen Einkommen leider nicht sehr viel aus. Besser ist es, die Möglichkeiten zu nutzen, sich das Geld gleich zu sparen durch einen Freibetrag. Lohnsteuerkarte ist hier nicht gleich Lohnsteuerkarte, je nach Arbeitsplatz und Familienstand kann man schon im laufenden Jahr Geld sparen.
Eine der klassischen und weithin bekannten Methoden dabei ist, die Fahrtkosten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstelle als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen. Diesen Eintrag nimmt das Finanzamt vor. Aber nicht nur die Fahrtkosten lassen sich steuermindernd eintragen, auch Kosten für die doppelte Haushaltsführung oder die Kosten für die Kinderbetreuung machen sich dadurch bereits im laufenden Jahr bemerkbar. Auch die monatlichen Unterhaltskosten für ehemalige Ehepartner bringen einen Vorteil als Freibetrag. Lohnsteuerkarte wird hier zur echten Sparkarte, denn es ist sehr viel besser, das Geld gleich jeden Monat mehr im Geldbeutel zu haben, als zu warten, bis man die Steuererklärung eingereicht hat und die Erstattung auf dem Konto gelandet ist.
Aber damit sind die Möglichkeiten immer noch nicht ausgeschöpft, denn auch die Ausbildungskosten der Kinder bis zu 4000 € im Jahr machen sich bezahlt, wenn sie als Freibetrag eingetragen werden. Auch wer wohltätige Zwecke unterstützt, kann sich dies auf der Steuerkarte eintragen lassen. Oft sind zu erwartende Kosten auch schon im Vorfeld bekannt, wie zum Beispiel die für Heilbehandlungen oder Zahnersatz. Auch hier ist ein Eintrag möglich und sinnvoll. Dies gilt auch für eine Behinderung, auch hier kann ein Freibetrag mehr Geld bringen. Und wer aus einer Vermietung oder Verpachtung Verluste erwirtschaftet, kann dies gleich steuermindernd geltend machen. Natürlich müssen die Zahlen mit der Realität übereinstimmen, sonst kommt spätestens bei der Steuererklärung das böse Erwachen. Denn ein zu hoher Freibetrag führt in der Regel zu einer Steuernachzahlung und das wäre dann das genaue Gegenteil von dem, was man eigentlich damit erreichen möchte.