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Ein Altersteilzeit-Rechner ist online verfügbar

Durch das zuständige Bundesministerium wurde im Internet eine Plattform zur Berechnung des Gehalts und des Lohn während der Arbeitsteilzeit online gestellt, um über mögliche Konsequenzen aufzuklären.

Hilfreiche und informierende Unterlagen wie zum Beispiel Merkblätter zu dem Thema Altersteilzeit sind online oder bei dem zuständigen Amt für Arbeitsangelegenheiten einsehbar. Das Gesetz zur Altersteilzeit wurde im Jahr 1996 verabschiedet und ist gültig für diejenigen Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Zweck dieses Gesetzes ist die Halbierung oder Minderung der Arbeitszeit und die Integration von jungen Arbeitnehmern in das Unternehmen. Die Voraussetzungen für einen gültigen Antrag zur Altersteilzeit sind die Beschäftigung in einem Angestelltenverhältnis von mindestens 1080 Tagen in den vergangenen 5 Jahren und auch die rechtzeitige Abgabe des Antrags auf Altersteilzeit.

Der Antrag hierzu muss bei dem Arbeitgeber eingereicht werden, mit welchem die Konsequenzen und die Arbeitsverhältnisse bei einem eventuellen Vertragsabschluss ausführlich besprochen werden sollten. Es sind nämlich im Vorfeld Fragen zu erläutern und zu erörtern, wie zum Beispiel die zur betrieblichen Altersvorsorge oder zur Erfolgsbeteiligung, zu den Zuschüssen zur Rentenversicherung, zu der Vermögensbildung oder auch Fragen zu den Übergangszahlungen.

Der Ablauf und die Einteilung der Arbeitstätigkeit bei einer Altersteilzeit kann in zwei verschiedene Modelle kategorisiert werden. Zum einen gibt es das Blockmodell, bei welchem der Arbeitnehmer wie gewohnt in Vollzeit arbeitet, um dann aber nach Erreichen der vereinbarten Arbeitszeit von der Arbeit freigestellt zu werden und in den Ruhestand überzugehen. Bei dem alternativen Modell führt der Arbeitnehmer seine beruflichen und dienstlichen Tätigkeiten ebenfalls wie gewohnt aus, ist aber nur in Teilzeit eingestellt.

Im Internet wurde von dem entsprechenden Bundesministerium ein Rechner für die Altersteilzeit online gestellt. Mit diesem Rechner kann der Arbeitnehmer, der einen entsprechenden Antrag stellen möchte, sich im Vorfeld über die Reduzierung des Gehalts während der Altersteilzeit informieren oder auch über die Aufstockung zur Rente und den Rentenversicherungsverlauf recherchieren. Auch sollte man sich vor Abgabe eines Vertrages über die Konsequenzen einer Insolvenz des Arbeitgebers oder von Krankheiten während der Altersteilzeit ausführlich informieren.